Raus von Zuhaus‘
Vermutlich hat der Schutz des Elternhauses ab und zu genervt. Durch Überpräsenz und eng gesetzte Regeln. Dafür war aber eben auch alles geregelt: Wäsche, Transport, Taschengeld, Mittagessen und die Verarztung bei kleinen und großen Wehwehchen. Damit man sich auch bei Berufs- oder Studiumsstart, in einer fremden Stadt und den ersten eigenen vier Wänden keine blauen Flecken holt, hat „Berufswahl – Mein Weg in die Zukunft“ das Einmaleins des Alleinseins zusammengefasst.
G wie Girokonto
Das Girokonto ist flexibler als ein Sparbuch, auf das man nur einzahlen und wieder abheben kann. Mit dem Girokonto kann per Überweisung Geld auf andere Konten gezahlt werden, etwa, wenn man bei Ebay etwas ersteigert hat. Bei der Einzugsermächtigung erlaubt der Kontoinhaber, dass andere Geld vom Girokonto abheben dürfen – wie der Handyanbieter. Und Daueraufträge sind praktisch bei regelmäßigen Zahlungen in gleicher Höhe an sichere Kontakte – den Vermieter beispielsweise.
Achtung Kostenfalle: zum 18. Geburtstag gibt es von der Bank vielleicht einen Dispo-Kredit. Damit kann das Konto bis zu einer von der Bank festgelegten Höhe überzogen werden. Der Dispo ist der teuerste Kredit überhaupt. Es wäre clever, diesen zu vermeiden. Das gilt vor allem, wenn bargeldloses Zahlen neues Hobby wurde. Am Besten einmal wöchentlich den Kontoauszug ziehen, überprüfen und abheften. Und: Manche Banken könnten nach dem 18. Geburtstag oder Ausbildungsende Gebühren verlangen. Wenn dem so ist: wechseln ist einfach.
H wie Handy
Ist der Handyvertrag erst einmal unterschrieben, gestaltet sich die Kündigung nicht mehr so einfach – die meisten Anbieter geben Verträge mit 24 Monaten Laufzeit heraus. Hier muss man zahlen, auch wenn man das Handy gar nicht mehr hat. ein Kleiner Trick: Man kann den Vertrag so hinunterstufen lassen, dass die monatliche Gebühr wenigstens nur noch das Minimum beträgt. Bei einfachem Nichtbezahlen wird zwar auch fristlos gekündigt, aber Mahnverfahren, Rechtsanwaltskosten und Zinsen sind noch teurer. Wichtig: Wer früh erkennt, dass er einen Vertrag nicht einhalten kann, sollte gleich seinen Anbieter kontaktieren und nicht einfach die Katastrophe abwarten.
N wie netto
Der erste Gehaltszettel ist meistens eine echte Überraschung: Vom Bruttogehalt werden automatisch Steuern und Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese Beiträge werden fifty-fifty von Arbeitgeber und Azubi übernommen. Die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) bezahlt der Arbeitgeber alleine.
R wie Rente
Nein, es ist nicht zu früh. Sondern sicher, dass die gesetzliche Rente immer geringer ausfällt. Ohne zusätzliche Altersvorsorge wird der Lebensabend dunkler, als er müsste. Deshalb: Geld beiseite legen und in eine zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die gesetzliche Rente bietet auch bei Erwerbsminderung Berufsanfängern, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, wenig Schutz. Da ist es clever, in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu investieren.
V wie Versicherungen
Als Student ist man bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern gesetzlich krankenversichert. Als Azubi, siehe: N wie netto. Aber woran man noch denken sollte:
I. Private Haftpflichtversicherung
Wenn beispielsweise der geplatzte Schlauch Deiner Waschmaschine das Mietshaus unter Wasser gesetzt hat, können Schadenersatzansprüche gegen Dich erhoben werden. Solche Risiken sichert die private Haftpflichtversicherung ab. Und das ist gut so, würde man sonst doch mit seinem gesamten (übrigens auch dem zukünftigen) Vermögen lebenslang haften.
II. Hausratversicherung
Die erste eigene Wohnung – und dann haben Einbrecher gleich die Balkontür geknackt und die neue Stereoanlage geklaut. Mit der Hausratversicherung wird das genauso ersetzt wie Feuerschäden.
Aufgepasst:
Wenn die Eltern Haftpflicht- und Hausratversichert sind, ist das Kind in der Regel mitversichert. Diese Mitversicherung endet bei Heirat oder wenn nach der Schulausbildung noch eine weitere Ausbildung/ein Studium absolviert wurde.
III. Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall, d.h. bei einer dauernden Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch „Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall“, wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50prozentigen Berufsunfähigkeit - in der voll vereinbarten Höhe gezahlt.
IV. Private Unfallversicherung
Entschädigt den Versicherten bei dauerhaft körperlichem Schaden durch einen Unfall. Das tut die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zwar auch – aber eben nur im Arbeitsbereich. Für die Freizeit greift nur die private Unfallversicherung, weltweit und bei privaten wie beruflichen Aktivitäten. Sie leistet Unfallrente, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Übergangsleistung und die einmalige Zahlung bei Invalidität oder Todesfall.
W wie Wohnung
Es gibt Jugendwohnheime für Jugendliche zwischen 14 bis 27 Jahren, die zur Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen wollen oder können. (www.auswaerts-zuhause.de) Manch einer entschließt sich aber lieber dazu, alleine oder in einer WG zu leben. – Oder eben mit dem Partner den Sprung in die Zweisamkeit zu wagen. Wozu auch immer man tendiert, einige Mietvertragskniffe sollte man kennen.
I. Ein Hauptmieter und mehrere (oder ein) Untermieter:
Hier muss der Hauptmieter mit dem Vermieter klären, ob er Untermieter aufnehmen darf. Der Hauptmieter sorgt anschließend für die pünktliche Bezahlung der Miete. Mit jedem Untermieter sollten also Verträge abgeschlossen werden, in denen genau erfasst ist, was an Miete und Nebenkosten bezahlt werden muss. Der Hauptmieter darf Untermieter kündigen, neue Mitbewohner aussuchen und die WG auflösen.
II. Sämtliche Bewohner sind Hauptmieter
Jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten. Dennoch: Falls der Vermieter keinen oder nur einen Teil der Miete erhält, kann er einen einzelnen Bewohner auswählen und auf den Restbetrag verklagen. Auch bei Einzelauszug kann es Probleme geben: Ein gemeinsamer Mietvertrag muss von allen gekündigt werden.
III. Ein eigener Mietvertrag für jeden Bewohner
Jeder ist selbst für seine Miete verantwortlich, bei Auszug sind Mitbewohner nicht betroffen. Aber der Vermieter kann bestimmen, wem er ein Zimmer gibt. Auch ohne Zustimmung der anderen Mieter.
Achtung Kostenfallen:
monatliche Nebenkosten wie Heizung, Warmwasser, Abwasser- und Hausreinigungskosten, Gebäudeversicherungen; überhöhter Mietpreis (unbedingt die Traumwohnung mit dem Mietspiegel vergleichen), Mieterhöhung (der Vermieter darf innerhalb von drei Jahren um max. 20 Prozent anheben). Auch GEZ und Telefon nicht vergessen.
Aufgepasst: Im Übergabeprotokoll wird bei Einzug und Auszug der Zustand der Räume festgehalten. Hier heißt es Augen auf, damit man nicht für Schäden aufkommen muss, die man gar nicht verursacht hat.
Mieterschutz
Ein Mieterschutzbund ist kompetent in der Beratung und die jährliche Beitragsgebühr macht sich bescheiden aus.
www.mieterschutzbund.de
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